Kaninhop

Was ist Kaninhop?

 

 

Findige Kaninchenfreunde aus Schweden haben den Sport Kaninhop vor ca. 25 Jahren erfunden. Sie suchten nach einer Beschäftigung die den natürlichen Bewegungsbedürfnis der Kaninchen nachkommt und orientierten sich zunächst an den Regeln des Springreitens. Diese wurden im Laufe der Jahre mehr und mehr angepasst, daraus entstanden die heutigen Kaninhop-Regeln. Durch die große Beliebtheit in Dänemark, schabte der Sport in deutschsprachigen Raum und wird seit 1995 immer bekannter. Da diese Sportart den natürlichen Bewegungs- und Spielbedürfnis der Tiere entgegen kommt, verspricht er Fitness, Spaß und Spiel für Mensch und Tier.

Bei Kaninhop Wettbewerben können sowohl Jugendliche als auch Erwachsene mit ihren Kaninchen teilnehmen.
 Das Kaninchen springt dabei über Hindernisse, während sein Besitzer es an einer Kaninchenleine führt. Die fünf Hauptdisziplinen des Kaninhops sind: Die gerade Hindernisbahn, den nummerierten Hindernisparcour, Punktespringen, Parallelspringen und das Ausscheidungsspringen. Dabei gibt es bei uns in Deutschland 3 Schwierigkeitsgrade, leicht Klasse, mittelschwierige Klasse und schwierige Klasse. 
In der leichten Klasse stehen 8 bis 10 Hindernisse in einem Abstand von ca. 200 cm. Die maximale Hindernishöhe beträgt 25 cm, davon ein Weitsprung, maximal 25 cm Tiefe. 
In der Mittelschwierigen Klasse stehen min. 10 Hindernisse in einem Abstand von 200 cm, die maximale Hindernishöhe beträgt 35 cm, davon 2 Weitsprünge von max. 40 cm Tiefe, sowie obligatorisch einen Wassergraben.
 In der Schwierigen Klasse min. 10 Hindernisse in einem Abstand von 200 cm, die maximale Hindernishöhe beträgt 40 cm, davon 3 Weitsprünge von max. 55 cm Tiefe, sowie obligatorisch einen Wassergraben.

Um Kaninhop zu betreiben ist die Rasse und das Geschlecht eines Kaninchens unwichtig, es gibt es sowohl Häsinnen als auch Rammler, die gerne springen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das Kaninchen Freude am Springen hat. Besonders im Frühjahr gibt es Zeiten in denen sich Rammler bzw. Häsinnen mehr für das andere Geschlecht als für Hindernisse interessieren und dann keine Lust zum Springen haben. Mit kastrierten Rammlern hat man diese Probleme nicht, und sie vertragen sich gut mit anderen Kaninchen.

Scheue Tiere sind ungeeignet, da sie beim Springen nicht die nötige Ruhe bewahren können. Das Kaninchen muss beim Kaninhop immer in der Nähe seines Menschen sein, daher muss es sich in dessen Nähe auch wohlfühlen und "seinem" Menschen vertrauen. So kommt kein unnötiger Stress auf, und der Spaß bleibt auch in Gesellschaft anderer "Sportler" erhalten.

 

Hindernisse

Ausrüstung

  • Ein geeignetes Kaninchen ist natürlich die wichtigste Voraussetzung.
  • Weiterhin braucht man eine etwa ca. 2 Meter lange Leine und ein passendes Geschirr (mit Brustring).
  • Dann benötigt man noch entsprechende Hindernisse. Hier kann man selbstgebaute verwenden oder Hindernisse aus dem Fachhandel beziehen. Diese sind dann nicht billig. Wichtig ist, dass sich das Kaninchen nicht verletzen kann, wenn es beim Springen hängen bleibt. Daher haben sich höhenverstellbare Hindernisse mit Stangen bewährt, bei denen die Stangen aus den Halterungen fallen, wenn das Kaninchen hängen bleibt. Dadurch kann sich das Kaninchen nicht verletzen.
  • Außerdem sollte man noch schmackhafte Leckerli zur Hand haben, um das Kaninchen bei guter Arbeit ausgiebig zu belohnen.
  • Ein geeignetes Gelände zum Trainieren sollte auch vorhanden sein, Zuchtanlage, Wiese oder Garten, Überdachte Terrasse mit Teppich ausgelegt.

Die ersten Schritte

 

 

Den meisten Kaninchen kann man das Springen beibringen. Am leichtesten lernt ein Jungtier. Wenn man in einen Auslauf kleine natürliche Hindernisse (z.B. Bretter) aufstellt, hat es die Möglichkeit, je nach Lust und Laune, darüber zu springen. 
Sobald es etwas größer ist, kann es lernen, an einer Kaninchenleine zu laufen. Dabei sollte man allerdings ein Brustgeschirr verwenden, denn bei Halsbändern kann es zu Kehlkopf- oder Rückenverletzungen kommen, wenn das Kaninchen an der Leine zieht. Das Gewöhnen an das Geschirr und die Leine erreicht man am besten indem man das Geschirr anfangs nur wenige Minuten anzieht und das Kaninchen mit Leckerli begeistert. Nach und nach kann man die Dauer erhöhen und auch die ersten Schritte an der Leine wagen. Dabei sollte man aber nicht ziehen, sondern vielmehr mit Leckerli locken. Das Kaninchen soll sich wohl an der Leine fühlen, es darf nicht in eine Richtung gezogen, oder gar hochgezogen werden. 
Die gute Beziehung zwischen Kaninchen und Mensch ist das wichtigste beim Kaninhop. Schließlich soll es ja beiden Spaß machen! Wichtig ist daher: Niemals die Geduld verlieren, denn nur durch Liebe und Geduld wird aus deinem Kaninchen ein guter, glücklicher Hopper. Deinem Kaninchen musst du vertrauen und es darf nicht ängstlich sein.

Und so kann's losgehen:

  • Durch Anlegen des Geschirrs - mehrmals täglich für kurze Zeit - gewöhnst Du das Kaninchen an das Geschirr. Sprich dabei ruhig mit ihm und lobe es ausgiebig, 
  damit es Freude an dieser Übung hat. Für Kaninhop benötigst Du ein spezielles Geschirr mit einer extra langen Führungsleine, damit das Kaninchen nicht in die 
 Leine springt. Dabei sollte jedes Tier sein eigenes Geschirr haben, damit es nicht nach anderen Kaninchen riecht.
  • Wenn das Kaninchen an das Geschirr gewöhnt ist, kannst du die Leine anlegen. Lass am Anfang - nach Möglichkeit - das Kaninchen die Richtung bestimmen in die es laufen möchte. Das Kaninchen soll ja positive Eindrücke vom Laufen an der Leine bekommen. Bewege dich langsam neben dem Kaninchen her. Auf
 keinen Fall sollte das Tier durch lautes Auftreten oder hektische Bewegungen erschreckt werden. Sollte dein Kaninchen sich auch nach längerer Zeit nicht an das Laufen an der Leine gewöhnen, dann solltest du für deinen Freund eine andere Art der Beschäftigung finden. Kaninhop ist dann nicht das richtige.
  • Läuft das Kaninchen entspannt und freudig an der Leine? Dann kannst du langsam beginnen, das Kaninchen behutsam in die gewünschte Richtung lenken. Aber 
zieh niemals ruckartig an der Leine!
  • Funktioniert auch das prima, kannst du dein Kaninchen vor ein Hindernis setzen. Die Anfangshöhe sollte nicht mehr als 5 cm betragen.
  • Falls das Kaninchen nicht weiß, was es machen soll, hilft es, das Tier behutsam darüber zu heben. Es ist hilfreich, wenn du dabei ein Kommando, z.B. "Hopp" 
  einführst, denn dann verbindet das Tier später den Begriff mit dem Springen und weiß dann, was Du von ihm möchtest.
  • Achtung: Achte darauf, dein Tier nur auf weichem Boden (Rasen, Teppich ...) springen zu lassen, den Sprünge auf hartem Boden schaden den Gelenken. Du
 kannst auch versuchen, deinen Freund mit schmackhaftem Leckerli über das Hindernis zu locken.
  • Langsam kann die Höhe der Sprünge erhöht werden.
  • Falls Dein Kaninchen nicht mehr über höhere Hindernisse springen will, solltest Du das Training mit niedrigeren Sprüngen beenden. So hat dein Freund auch bis 
zum Schluss viel Spaß und wird auch beim nächsten Mal wieder begeistert bei der Sache sein. Deshalb solltest Du das Training auch beenden, wenn es am 
besten springt.
  • Besonders wichtig ist es, das Kaninchen nicht zu überfordern. Bei großer Hitze oder starker Kälte sollte nicht gesprungen werden. Auch wenn dein Kaninchen 
irgendwelche Anzeichen einer Krankheit oder Schlappheit zeigt, muss das Training verschoben werden, bis es wieder fit ist. Belohne deinen Sportler mit viel Leckerli.
  • Sinnvoll ist es, am Anfang mit bis zu drei Hindernissen anzufangen. Die Abstände zwischen den Sprüngen sollten mindestens 1,80 m sein. Wenn es zügig springt, kannst Du die Anzahl auf 8 bis 10 Hindernisse erhöhen.
  • Denk daran: Niemals die Geduld verlieren, denn nur durch Liebe und Geduld wird aus deinem Kaninchen ein guter Kaninhopper!

Bestimmungen des ZDRK für die Durchführung von Kaninhop-Wettbewerben

 

Spaß an der Bewegung für Mensch und Tier

Diese Bestimmungen des Zentralverbande Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V., die der Förderung der Jugendarbeit dienen und, die zu einer interessanten Gestaltung der Ausstellungen beitragen sollen sind auf Vorschlag der Initiatoren von der Standardkommission festgelegt und vom ZDRK herausgegeben worden. Das Projekt ist hauptsächlich für alle Jugendmitglieder/innen gedacht.

 

Kapitel 1

Umgang mit dem Kaninchen

Alle Maßnahmen sind unter Berücksichtigung des Tierschutzes erarbeitet worden.

Teilnehmer:

 

  • Die Teilnehmer sollen guten Sportgeist und gutes Auftreten gegenüber den Veranstaltern und anderen Teilnehmern zeigen. Die Teilnehmer sollen die Entscheidungen der Schiedsrichter akzeptieren, sofern diese in Übereinstimmung mit den Regeln stehen (vgl. Nr. 28).
  • Bei überörtlichen Wettbewerben müssen die Teilnehmer mindestens 9 Jahre alt sein, an vereinsinternen Veranstaltungen, welche nicht als Wettbewerbe gelten, können die Jugendlichen bereits mit 6 Jahren teilnehmen.
  • Schiedsrichter und Turnierleitung können einen Ausschluss von dem Wettbewerb beschließen, wenn der Teilnehmer grob oder unachtsam mit dem Kaninchen umgegangen ist.
  • Das Kaninchen und sein Begleiter sind ein Team. Deshalb ist es nicht erlaubt, sein Kaninchen anderen Begleitern während eines Wettbewerbs zu überlassen, wenn er aus mehreren Durchgängen besteht, in denen Punkte für ein Gesamtresultat ermittelt werden.
  • Teilnehmer werden nach einer Verwarnung disqualifiziert, wenn Mithelfer oder das Publikum dem Teilnehmer helfen, z.B. durch Angabe der gegnerischen Position beim Zweikampf, Angabe des richtigen Weges beim Hindernisparcours oder ähnliches, und wenn sie dieses annehmen. Wenn die Hilfe von einem anderen Teilnehmer kommt, wird dieser nach einer Verwarnung ebenfalls disqualifiziert.
  • Die Teilnehmer dürfen die Bahn oder den Hindernisparcours vor dem Start nur betreten, wenn er von den Schiedsrichtern ausdrücklich freigegeben wurde.
  • Teilnehmer, die sich ohne triftigen Grund oder Ankündigung 60 Sekunden nach dem Aufruf nicht am Start einfinden, werden von diesem Start ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Kaninchen:

 

  • Feststellung der Identität des Kaninchens: Die Identität muss an Hand des Startbuches eindeutig zu erkennen sein - Tätowierung in Übereinstimmung mit den Richtlinien des ZDRK oder andersartige Tätowierungen durch einen Arzt oder Foto mit Beschreibung besonderer Kennzeichen. Das Startbuch muss vor Wettbewerbsbeginn von der Turnierleitung eingesehen werden.
  • Alle Rassekaninchen und Kreuzungen können an Wettbewerben teilnehmen, sofern die Identität nachgewiesen wird. Dem Veranstalter ist mit dem Startbuch ein Impfnachweis vorzulegen.
  • Das Kaninchen soll mindestens 5 Monate alt sein, um an einem Wettbewerb oder einer Vorführung in der Öffentlichkeit teilnehmen zu können.
  • Sichtbar kranke Kaninchen werden vom Schiedsrichter oder der Turnierleitung vom Wettbewerb ausgeschlossen. Eine Gesundheitsüberprüfung findet vor Beginn der Veranstaltung statt. Säugende Häsinnen und Häsinnen, die trächtig sind, dürfen an Wettbewerben und Vorführungen nicht teilnehmen.
  • Die Kaninchen werden auf den Bahnen immer an der Leine gehalten, so dass der Begleiter das Kaninchen bei eventueller Gefahr schnell einfangen kann. ( Außer offener Parcours)
  • Nur ein Geschirr pro Kaninchen ist zugelassen; ein Halsband ohne Brustgurt ist unzulässig. Wenn das Geschirr in einem Durchlauf ganz oder teilweise verrutscht, so dass das Kaninchen ernsthaft behindert wird, darf das Geschirr wieder in Ordnung gebracht werden, ohne dass die Zeit angehalten wird. Der Durchlauf ist von der Stelle aus fortzusetzen, an der der Nachteil entstanden ist.
  • Die Leine des Kaninchens muss am Brustband des Geschirrs befestigt sein. Die Leine darf das Kaninchen beim Sprung über das Hindernis nicht behindern. Während das Kaninchen springt, muss die Leine unabhängig von der Leinenlänge locker gehalten werden. Die Hand des Begleiters darf sich in dem Augenblick, wo das Kaninchen springt, nur bei einer lockeren Leine über dem Kaninchen befinden. Die Leine darf nicht aus elastischem Material bestehen. Auch Rollleinen sind unzulässig. Die Leinenlänge muss mindestens 200 cm betragen.
  • Der Begleiter darf hinter dem Kaninchen nicht auf der Bahn laufen.
  • Die Kaninchen sollen sich durch die Bahn und über die Hindernisse aus eigenem und freiem Willen bewegen. Sie dürfen nur mit den Händen vorwärts gelenkt werden. Die Anwendung des Fußes ist nicht zugelassen. Ebenso ist das Ziehen oder Heben der Kaninchen an der Leine unzulässig. Die Leine darf nicht als Peitsche benutzt werden. Das Kaninchen darf nicht mit Stampfen oder gewaltig lärmendem Verhalten gestresst werden.
  • Das Kaninchen darf nicht im Rücken- oder Nackenfell angehoben werden oder in einer anderen Weise schlecht behandelt werden, sondern unter dem Bauch genommen und hochgehoben werden. Dies gilt sowohl während als auch vor und nach dem Wettbewerb.
  • Das Kaninchen darf nicht ohne Aufsicht in der Wettbewerbsumgebung zurückgelassen werden, wenn es nicht im Käfig ist.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KAPITEL 2

Wettbewerbsbedingungen und Wertungsbestimmungen:

 

  • Die Wettbewerbsbedingungen sind vor Beginn des Wettbewerbs durch die    Schiedsrichter zu erläutern.
  • Die Zeit für einen Durchlauf in der geraden Bahn und im Parcours beträgt maximal 2 Minuten. Bei Überschreitung der festgelegten Durchlaufzeit ist je angefangene 15 Sekunden 1 zusätzlicher Fehler zu berechnen. Die zulässige Höchstzeit darf nicht mehr als 30 Sekunden über der Durchlaufzeit liegen.
  • Bei gleicher Fehlerzahl gewinnt das Kaninchen, das die Bahn in der kürzeren Zeit durchlaufen hat. Bei gleicher Fehlerzahl und gleicher Zeit findet ein Stechen statt.
  • Das Kaninchen darf über ein niedergerissenes Hindernis oder aus einem solchen gehoben werden, ohne dass dies mit einem extra Fehler belastet wird. Das Kaninchen soll dort abgesetzt werden, wo es wahrscheinlich gelandet wäre.
  • Hindernisse, die verkehrt aufgebaut sind, vom vorherigen Team gerissen wurden oder offensichtlich durch den Wind oder Vibration gefallen sind, rechnen als fehlerfrei übersprungen.

 

 

 

 

Folgendes gilt als 1 Fehler:

 

  • Reißen von Hindernissen (außer Start- und Zielhindernis)
  • Reißen mit der Leine
  • Schräges Überspringen von Hindernissen, mit Verlassen der Bahn.
  • Heben des Kaninchens über ein einzelnes, nicht gerissenes Hindernis
  • Leichte Korrekturen mit der Hand: 3 Korrekturen ergeben 1 Fehler
  • Fehlstart
  • Zeitfehler, wenn die vorgegebene Durchlaufzeit überschritten wird.

 

Für Folgendes gibt es eine Verwarnung für eine mögliche Disqualifikation:

 

  • Die Leine wird fehlerhaft gehalten und behindert das Kaninchen beim Springen.
  • Das Kaninchen wird an der Leine angehoben bzw. gezogen.
  • Der Begleiter geht über das Hindernis (außer Start- und Zielhindernis).
  • Begleiter und Kaninchen befinden sich vor dem Aufruf zum Start in der Bahn.
  • Der Begleiter erscheint nicht rechtzeitig zum Start.
  • Nachdem das Kaninchen über das Hindernis gehoben wurde, setzt der Begleiter es nicht an der Stelle nieder, wo es wahrscheinlich gelandet wäre, sondern unmittelbar hinter dem Hindernis, über das es gehoben wurde.

 

 

Folgendes führt zu einer Disqualifikation von dieser Disziplin:

 

  • Die Höchstzeit ist überschritten.
  • Verkehrte Laufrichtung in der Bahn.
  • Wiederholter Fehlstart im selben Durchlauf.
  • Das Kaninchen hat die Bahnanlage verlassen.
  • Der Begleiter verliert die Leine und das Kaninchen springt über ein Hindernis.
  • Das Kaninchen wird an der Leine über das Hindernis hochgezogen.

 

 

Eine der nachfolgenden Wettbewerbsbedingungen ist nach der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter festzulegen:

1 Durchlauf mit anschließendem Finale. Die Kaninchen mit einer vorher festgelegten Fehlerzahl kommen nach dem 1. Durchlauf ins Finale. Über die Platzierung entscheidet die Fehlerzahl des Finales; bei gleicher Fehlerzahl die schnellere Zeit.

2 Durchläufe für alle mit Zeitnahme im 2. Durchlauf. Bei gleicher Gesamtfehlerzahl in beiden Durchgängen entscheidet die schnellere Zeit des 2. Durchganges über den besseren Platz.

Bei wenigen Kaninchen können statt eines Durchlaufes auch 2 Durchläufe mit einer vorher festgelegten maximalen Fehlerzahl über die Teilnahme am anschließenden Finale entscheiden.

Sollte der Veranstalter einen dritten Durchlauf festlegen, wird nach folgenden Richtlinien verfahren

3 Durchläufe für alle mit Zeitnahme in allen Durchläufen. Bei gleicher Gesamtfehlerzahl in allen drei Durchgängen entscheidet die schnellere Gesamtzeit aller 3 Durchgänge über den besseren Platz.

KORREKTUREN

Korrekturen sind in letzter Instanz eine Schiedsrichtereinschätzung in dem einzelnen Wettkampf. Allgemein kann man über Korrekturen sagen: Wenn der Begleiter mit Absicht sein Kaninchen vor einem Hindernis beeinflusst, um eine bessere Position einzunehmen als die, in der sich das Kaninchen gerade befindet, ist das eine Korrektur. Das kann z. B. sein :

 

  • Der Begleiter macht mit Absicht vor dem Hindernis einen kleinen Kreis, weil das Kaninchen schräg ankommt und durch diesen kleinen Kreis einen besseren Anlauf bekommt.
  • Der Begleiter hält das Kaninchen deutlich vor dem Hindernis auf, um zu vermeiden, dass es die Latte herunterwirft.
  • Der Begleiter nimmt das Kaninchen zurück, nachdem es an einem Hindernis vorbei laufen oder nachdem es die Bahn verlassen wollte.
  • Die Leine wird über dem Hindernis nicht locker gehalten.
  • Das Kaninchen wird mit der Leine gezogen oder angehoben.
  • Das Kaninchen wird vom Begleiter vor dem Hindernis durch Stampfen oder Lärmen erschreckt

 

 

Einwendungen über Entscheidungen des Schiedsrichters sind grundsätzlich gleich nach dem Durchlauf des betreffenden Wettbewerbs an den Schiedsrichter zu richten. Dies hat in einer sportlichen und höflichen Form zu erfolgen. Einsprüche betr. Parcoursaufbau, Abstände zwischen den Hindernissen, Teppichbreite u.ä. können in schriftlicher Form bis zu 4 Wochen nach dem Wettbewerb an das jeweilige Schiedsgericht des LV eingereicht werden.

SCHIEDSORDNUNG

Anfechtung, Beschwerde, Einspruch:

Wer durch eine unsachgemäße Schiedsrichterentscheidung oder durch einen Verstoß gegen die Wettbewerbsbestimmungen bzw. Wettbewerbsbedingungen benachteiligt ist, hat das Recht, diese zu beanstanden. Die Entscheidungen des/der Schiedsrichter/s sind grundsätzlich Tatsachenentscheidungen. Anfechtungen sind daher nur zulässig, wenn bei der Entscheidung ein Ermessensspielraum angewendet wurde, der grob gegen die vorliegenden „Bestimmungen des ZDRK“ verstieß. Die Anfechtung ist schriftlich zu begründen und unter Hinterlegung einer Kaution von 50 € über den Veranstalter einzureichen. Während des Wettbewerbs prüft der Veranstalter im Einvernehmen mit dem/den Schiedsrichter/n die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung. Wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, entscheidet der Veranstalter. Einsprüche oder Beschwerden gegen die Wettbewerbsbestimmungen oder Wettbewerbsbedingungen einer konkreten Veranstaltung sind zulässig, wenn sie gegen die vorliegenden „Bestimmungen des ZDRK“  nachweislich verstoßen. Sie sind schriftlich zu begründen und unter Hinterlegung einer Kaution von 50 € beim Veranstalter einzureichen. Wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, prüft der Landesverband ( ggf. das LV – Schiedsgericht) den Sachverhalt und entscheidet.

 

KAPITEL 3

KLASSENEINTEILUNGEN

Schwierigkeitsgrade:

Jeder Turnierteilnehmer kann bis max. 3 Kaninchen in jeder Klasse starten.

 

Gerade Hindernisbahn – nummerierte Hindernisse

 

Eliteklasse:

16 Hindernisse

220 cm Abstand zwischen den Hindernissen

Höhe 45cm

3 Weitsprünge max. 70cm lang

Wassergraben 25cm breit, 6cm hoch

 

Schwierige Klasse:

14 Hindernisse

200 cm Abstand zwischen den Hindernissen

max. Höhe 40 cm

3 Weitsprünge max. 55 cm lang

Wassergraben, 25cm breit, 6cm hoch

 

Mittelschwierige Klasse:           

12 Hindernisse

200 cm Abstand zwischen den Hindernissen

max. Höhe 35 cm

mind. 2 Weitsprünge max. 40 cm lang

Wassergraben, 25cm breit, 6cm hoch

 

Leichte Klasse:                            

8 Hindernisse

200 cm Abstand zwischen den Hindernissen

max. Höhe 25 cm

1 Weitsprung max. 25 cm lang

 

In der leichten Klasse sind max. 50 Kaninchen je Turnier zugelassen.

 

Bei Wettbewerben kann die Bahn aus Platzgründen mit einem Hindernis (Quadrat, L, oder U-förmig) aufgebaut werden.

 

 

Schwierigkeitsgrade:

Hindernisparcours –nummerierte Hindernisse

(Wie beim Springreitsport aufgebaute und nummerierte Hindernisse)

 

Eliteklasse:

16 Hindernisse

220 cm Abstand zwischen den Hindernissen

Höhe 45cm

3 Weitsprünge max. 70cm lang

Wassergraben 25cm breit, 6cm hoch

 

Schwierige Klasse:

14 Hindernisse

200 cm Abstand zwischen den Hindernissen

max. Höhe 40 cm

3 Weitsprünge max. 55 cm lang

Wassergraben, 25cm breit, 6cm hoch

 

Mittelschwierige Klasse:            

12 Hindernisse

200 cm Abstand zwischen den Hindernissen

max. Höhe 35 cm

mind. 2 Weitsprünge max. 40 cm lang

Wassergraben, 25cm breit, 6cm hoch

 

Leichte Klasse:                            

8 Hindernisse

200 cm Abstand zwischen den Hindernissen

max. Höhe 25 cm

1 Weitsprung max. 25 cm lang

Beim Hindernisparcours soll der Abstand zwischen den Hindernissen wenigstens so groß sein wie der Mindestabstand auf der geraden Hindernisbahn.

Offene Kaninhop-Wettbewerbe:

Punktespringen

Zum Punktespringen wird mit 10 Hindernissen eine kreisrunde Bahn aufgebaut. Je nach Können der Kaninchen beträgt die Höhe der einzelnen Hindernisse 25 oder 35 cm. Es  wird gezählt, wie viele Hindernisse das Kaninchen in 1 Minute fehlerfrei überspringt. Gerissene Hindernisse werden sofort wieder aufgebaut. Die Zeit beginnt mit dem Kommando des Schiedsrichters. Das Kaninchen darf an keinem Hindernis vorbeirennen. Das Kaninchen, das bei 3 Durchgängen die meisten Hindernisse übersprungen hat, hat gewonnen. Zwischen den einzelnen Durchgängen muss das Kaninchen eine Pause von mindestens 10 Minuten haben.

Parallelspringen

Beim Parallelspringen werden zwei Hindernisbahnen parallel mit jeweils mindestens 10 gleichen Hindernissen aufgebaut. Es treten immer zwei Kaninchen gegeneinander an. Der Sieger bekommt wie beim Sport einen Pluspunkt; der Verlierer einen Minuspunkt (1:0 bzw. 0:1). Es startet jedes Kaninchen gegen Jedes. Dabei kann jeder Begleiter nur mit einem Kaninchen am Wettbewerb teilnehmen. Am Ende des Wettbewerbs hat das Kaninchen gewonnen, das die meisten Pluspunkte hat.
Je nach Können der Kaninchen beträgt die Höhe der einzelnen Hindernisse 25 oder 35 cm.

Bei sehr vielen Teilnehmern kann der Wettbewerb auch im k.o.- System ausgetragen werden.

Zwischen den einzelnen Durchgängen muss das Kaninchen eine Pause von mindestens 10 Minuten haben.

Ausscheidungsspringen

Es gibt drei Durchgänge mit 10 Hindernissen. Bis auf die Anzahl der Hindernisse und die Höhe gelten die Regeln der geraden Bahn. Im 1. Durchgang sind die Hindernisse 24 cm hoch, im 2. Durchgang 32 cm, im 3. Durchgang 40 cm. In die nächste Runde kommen alle Kaninchen, die nicht mehr als 3 Fehler im vorherigen Durchgang gemacht haben.
Bis zum 2. Durchgang ist nur entscheidend, dass das Kaninchen jeweils nicht mehr als 3 Fehler macht, bzw. die Höchstzeit nicht überschreitet. Die Platzierung erfolgt im dritten Durchgang, in der neben den Fehlern auch die Zeit notiert werden muss. Sieger ist das Kaninchen mit den wenigsten Fehlern. Bei Fehlergleichheit entscheidet die schnellere Zeit.
Zwischen den einzelnen Durchgängen muss das Kaninchen eine Pause von mindestens 10 Minuten haben.

Offener Parcours

Bei dem offenen Parcours können die Kaninchen ohne Leine über die Hindernisse springen. Hierzu muss der Parcours so abgesichert bzw. umzäunt sein, dass die Kaninchen den Parcours nicht verlassen können. Der Schiedsrichter hat sich vor Beginn des Wettkampfes davon zu überzeugen, dass die Umzäunung des Parcours ordnungsgemäß aufgebaut wurde und ein Ausbrechen des Kaninchens nicht möglich ist.

Cup-Springen

Es besteht die Möglichkeit ein CUP-Springen durchzuführen. Das Cup-Springen wird im Rahmen der Klassenwettbewerbe ausgetragen. Dazu startet man mit demselben Kaninchen sowohl in der geraden Bahn als auch im Hindernissparcours der jeweiligen Startklasse.

Der Cup wird in zwei Disziplinen ausgetragen, d.h. entsprechende Springklasse, gerade Bahn sowie entsprechende Springklasse im Hindernissparcours (z.B. leichte Klasse-gerade Bahn, leichte Klasse-Hindernissparcour). Die Bewertung dieser Disziplinen erfolgt zunächst einzeln. Die Bewertung erfolgt, in dem die Finalergebnisse der Kaninchen (Zeit und Fehler) beider Wettbewerbe addiert werden. Kaninchen, die das Finale nicht erreichen gehen nicht in die Cupwertung mit ein.

 

KAPITEL 4

Startklassen

 

  • Damit ein Kaninchen in der Öffentlichkeit bei einem Wettbewerb starten kann, muss der Kaninhop- Leiter des Vereins für das Kaninchen die richtige Startklasse festlegen. Zwischen der Startklasse für die gerade Bahn und der Startklasse für den Parcours darf maximal eine Klasse Unterschied bestehen.
  • Dies ist erforderlich, damit Kaninchen nicht überfordert, kein falscher Ehrgeiz beim Teilnehmer entsteht und eine tiergerechte Behandlung gegeben ist. Die Feststellung der Startklasse muss anhand des Startbuches eindeutig ersichtlich sei.
  • Im offenen Parcours starten die Kaninchen ohne Leine. Der Trainer/ in muss jedoch diese Qualifikation im Startbuch bestätigen.
  • Ein Kaninchen ist in der Lage in der Leichten Klasse bei Wettbewerben zu starten, wenn es im Training eine vollständig aufgebaute Gerade Bahn oder einen Parcours mit nicht mehr als 4 Fehlern in maximal 90 Sekunden schafft.
  • In die mittelschwere oder schwere Klasse kann ein Kaninchen aufsteigen, wenn im Training die angestrebte Klasse mit nicht mehr als 2 Fehlern in 90 Sekunden geschafft wird und in der bisherigen Klasse bei einem Wettbewerb maximal 2 Fehler gemacht worden sind.
  • Ersatzweise kann auch ein Ausscheidungsspringen in der Öffentlichkeit statt des Wettbewerbs gewertet werden, wenn nicht mehr als 2 Fehler gemacht worden sind und die übersprungene Höhe mind. 5 cm über der Höhe liegt, die in der angestrebten Klasse übersprungen wird, und das Kaninchen über den Wassergraben springt.
  • Kaninchen können nur in der Klasse starten, für die sie sich einmal qualifiziert haben. Sie können erst zurückgestuft werden, wenn sie mindestens 4 Monate an keinem Wettbewerb der höheren Klasse teilgenommen haben. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Wettbewerb für Kaninchen für mehrere Klassen geöffnet wird. Dies ist aber bei der Wettbewerbsankündigung bekannt zu geben. Sollte ein Kaninchen bei mehreren Wettbewerben hintereinander Sieger in der gestarteten Klasse werden, darf es nur noch in der Nächst höheren Klasse starten.
 

 

 

 

KAPITEL 5

BAHNEN UND HINDERNISSE

 

  • Die Bahnen sind in geeigneter Weise einzuzäunen, und den Teilnehmern sowie den Zuschauern ist auf beiden Seiten ausreichend Platz zu gewähren.
  • Bei der geraden Bahn muss die Mindestbreite der eingezäunten Fläche mind. 4 Meter betragen, und es muss ein Abstand von 2,30 m vor dem Start- und hinter dem Zielhindernis vorhanden sein.
  • Die Bahn muss auf einer ebenen Unterlage, die nicht glatt sein darf, aufgestellt werden. Wenn die Bahn auf einem Rasenplatz ist, muss er kurz gemäht und ohne Löcher sein. Wenn der Wettbewerb auf Asphalt, Beton oder in einem Gebäude stattfindet, ist auf einem Teppich zu starten.
  • Die Mindestbreite des Teppichs auf der geraden Bahn muss mindestens 80 cm betragen.
  • Dekorationen in der Bahn oder an den Hindernissen dürfen die Teilnehmer beim Durchlaufen der Bahn nicht beeinträchtigen. Sofern ein Teilnehmer eine Dekoration umwirft, rechnet das nicht als Fehler.
  • Start- und Zielhindernisse müssen vorhanden sein, aber zählen nicht als Hindernis.
  • Andere Tiere sind von den Bahnen fernzuhalten.
  • Es müssen mindestens 3 Übungshindernisse vorhanden sein. Die Aufwärmbahn soll sich dicht bei der Wettbewerbsbahn befinden. Bei großen Wettbewerben müssen sich die Teilnehmer in der Reihenfolge, die auf der Startliste angegeben ist, bei der Aufwärmbahn einfinden.
  • Die Aufwärmbahn soll so weit von der Wettbewerbsbahn entfernt sein, dass sie die Teilnehmer nicht stört. Sie muss von einer Aufsichtsperson betreut werden
  • Der Wassergraben muss vollständig vom Schiedsrichter eingesehen werden können. Wenn das nicht möglich ist, muss er von einem Beisitzer kontrolliert werden.
  • Auf der Geraden Bahn muss der Abstand zwischen den Hindernissen auf der ganzen Bahn gleich sein. Der Abstand wird von der hintersten Stange des vorhergehenden Hindernisses bis zur ersten Stange des folgenden Hindernisses gemessen.
  • Die Bahn muss logisch aufgebaut sein. Begleiter und Kaninchen sollen ihr leicht folgen können. Die Nummern an jedem Hindernis sollen deutlich sein. Die Bahn muss so ausgeformt sein, dass der Begleiter nicht in die Versuchung kommt selbst über die Hindernisse zu steigen. Die Bahn muss so aufgebaut sein, dass dasselbe Hindernis von einer Seite nicht zweimal im selben Durchlauf übersprungen werden muss.
  • Der Mindestabstand der Hindernisse von der Einzäunung darf an keiner Stelle kleiner als 150 cm sein. Das gilt für sämtliche Wettbewerbsarten.
  • Das Maß der Hindernisse ist wie folgt zu messen:
  • Höhe =Abstand zwischen dem Boden und dem höchsten Punkt der obersten Stange
  • Länge/ Weite =Abstand zwischen der Vorderkante der ersten Stange und der Hinter kante der letzten Stange.
  • Breite =kleinster Abstand zwischen den Innenseiten der Seitenstücke.
  • Start- und Zielhindernis sollen aus Seitenstücken und einer Stange von höchstens 10 cm Höhe bestehen. Das Niederreißen dieser Hindernisse zählt nicht als Fehler.
  • Die Mindestbreite für Bahnhindernisse ist 40 cm.
  • Die Hindernisse sollen so gestaltet sein, dass kein Risiko besteht, dass ein Teil des Hindernisses mit Leichtigkeit herunter geweht wird oder aufgrund von Vibrationen des Untergrundes herunterfallen kann.
  • Die Hindernisse müssen Seitenteile haben, die mindestens 5 cm höher sind als die Oberkante der obersten Stange, auch der Wassergraben hat Seitenteile.
  • Der Abstand zwischen den Auflagen für die Stangen darf nicht größer als 8 cm sein.
  • Es muss möglich sein, dass die Hindernisse von beiden Seiten niedergerissen werden können. Feste Stangen sind unzulässig.
  • Die Seitenteile der Hindernisse sind so aufzustellen, dass die Stangen zwischen den Seitenteilen nicht eingeklemmt sind. Bei einer unebenen Unterlage dürfen unter die Seitenteile Keile gelegt werden.
  • Die Hindernisse dürfen nicht aus ungeeignetem Material bestehen, so dass die Kaninchen dadurch zu Schaden kommen können. Halterungen für die Stangen aus Nägeln oder Schrauben sind nicht erlaubt.
  • Sofern mehrere Hindernisse zu einem kombiniert werden, darf der Abstand zwischen ihnen nicht so groß sein, dass das Kaninchen zu einer Zwischenlandung verlockt wird.
  • Sofern die Hindernisse verschiedenfarbige Stangen haben, muss die gleiche Farbe während des ganzen Wettbewerbs immer oben liegen.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KAPITEL 6

Zulassung und Genehmigung der Wettbewerbe

 

  • Offizielle Wettbewerbe können nur durch eine Untergliederung durchgeführt werden, die dem ZDRK angehört.
  • An offiziellen Wettbewerben können alle jugendlichen Mitglieder des ZDRK teilnehmen. Die Wettbewerbe sind in geeigneter Weise vorher bekannt zu geben. An vereinsinternen Wettbewerben können auch Jugendliche teilnehmen, die noch nicht Mitglied in einem Verein des ZDRK sind. In Einzelfällen können in einer eigenen Klasse auch Wettbewerbe für erwachsene Züchter/innen durchgeführt werden.
  • Die Turnierleitung muss vor Beginn des Turniers, den Schiedsrichtern, die offizielle Turniergenehmigung vorlegen.
  • Die ausrichtende Unterorganisation muss das Ergebnis des Wettbewerbs für 3 Jahre aufbewahren, um die Ergebnisse später nachvollziehen zu können.
  • Ein Antrag auf die Austragung einer Kreis-, Bezirks- oder Landesverbandsmeisterschaft muss dem Obmann für Ausstellungswesen mindestens *6 Monate vor der Veranstaltung eingereicht werden. Der Antrag muss enthalten:
  • Beschreibung der Örtlichkeit
  • Programmentwurf
  • Art der Wettbewerbe
  • Art der Bekanntmachung
  • Schiedsrichterverpflichtung
  • Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmer und Kaninchen sind vom Veranstalter zu regeln.
  • Der Veranstalter hat für jedes gemeldete Kaninchen ein Ausstellungsgehege nach den Richtlinien der AAB zur Verfügung zu stellen
 

 

 

 

 

KAPITEL 7

MITWIRKENDE BEI WETTBEWERBEN

Schiedsrichter

 

  • Das Schiedsrichteramt ist ein Ehrenamt, Entstandene Kosten sind zu ersetzen.
  • Schiedsrichter müssen Mitglied in einem Verein des ZDRK sein. Sie müssen nachgewiesene Kenntnisse über die Kaninhop-Regeln besitzen. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt im jeweiligen Landesverband unter der Regie des Landesjugendleiters, sollte jedoch in allen Landesverbänden einheitlich sein. Die Ausbildung zum Schiedsrichter kann im 18. Lebensjahr begonnen werden; die Tätigkeit als Schiedsrichter kann mit Vollendung des 18. Lebensjahres aufgenommen werden.
  • Bei vereinsübergreifenden Wettbewerben müssen zwei Schiedsrichter fungieren.
  • Die Schiedsrichter müssen die Bahnen vor Wettbewerbsbeginn abnehmen und die Wettbewerbsbedingungen bekannt geben.
  • Die Schiedsrichter sind vom jeweiligen Wettbewerb, in dem sie als Schiedsrichter tätig sind, ausgeschlossen.
  • Die Schiedsrichter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse am Ende des Turniers, mit der Siegerehrung, bekannt gegeben werden.

 

 

 

 

Zeitnahme

 

  • Bei manueller Zeitnahme beginnt die Zeit, wenn das Kaninchen über das Starthindernis springt und endet, wenn das Kaninchen über das Zielhindernis springt. Eine elektronische Zeitnahme erfolgt, wenn vorhanden, immer zwischen einer Start- und Zielschranke.
  • Jeder Schiedsrichter hat eine Stoppuhr zu verwenden.
  • Wenn Hindernisse umgeweht werden oder etwas eintritt, was den Begleiter oder das Kaninchen behindert, muss die Zeit angehalten werden. Nach Wiederherstellung der Bahn sollen die Teilnehmer an der Stelle weitermachen, wo die Zeit angehalten wurde. Eventuell kann auch neu gestartet werden. Die Entscheidung liegt bei den Schiedsrichtern.
  • Die Schiedsrichter müssen 30 bzw. 10 Sekunden vor Ablauf der Maximalzeit dies bekannt geben.

 

 

 

 

 

Parcoursdienst

 

  • Es ist anzustreben, dass zwei oder mehr Personen die Hindernisse wieder aufstellen.
  • Die Hindernisse dürfen erst aufgestellt werden, wenn die Schiedsrichter ein Zeichen zum Aufstellen gegeben haben.

 

 

 

KAPITEL 8

- Inkrafttreten -

Die Bestimmungen des ZDRK für die Durchführung von Kaninhop – Wettbewerbe

treten mit dem ……………………………….. in Kraft

Sie ersetzen die Bestimmungen vom 17. März 2007